Dabei sieht die Öko-Verordnung vor, dass diese Möglichkeit mindestens während einem Drittel des Lebens der Henne uneingeschränkt bestehen muss. Die Stallhaltung ist im Grundsatz mit der herkömmlichen Bodenhaltung auf einer Ebene vergleichbar. Die Besatzdichte für die Stallfläche in der Öko-Haltung beträgt 6 Tiere pro m².
Maximal dürfen 3.000 Legehennen in einem Stall gehalten werden. In der Regel werden die Hennen mit ökologisch erzeugten Futtermitteln gefüttert. Zusätzlich ist ein zeitlich unbegrenzter Einsatz von Eiweißfuttermitteln aus herkömmlicher Erzeugung erlaubt.
Sollte eine medikamentöse Behandlung notwendig sein, werden pflanzliche und homöopathische Tierarzneimittel bevorzugt. Wenngleich zur Vorbeugung verboten, dürfen die Tiere nach tierärztlichem Ermessen und in akuten Fällen mit Medikamenten – einschließlich Antibiotika – behandelt werden.
Die ökologische Erzeugung stellt hohe Anforderungen an den Halter, der stets mit den Risiken, die auch aus Boden- und Freilandhaltung bekannt sind, wie etwa Kannibalismus, erhöhte Infektionsgefahr, Belastung der Böden etc., zurecht kommen muss.
Zur Verhütung der Einschleppung von bestimmten Influenza-Viren in die Hausgeflügelhaltung ist die Auslaufhaltung von Geflügel in sogenannten Risikogebieten in Deutschland nicht zulässig. |