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Bodenhaltung (KVP-Code = 2)

In der Bodenhaltung leben die Legehennen in einem geschlossenen Stall, in dem sie sich frei bewegen können.

Der maximale Tierbestand beträgt 9 Hennen / m² nutzbarer Fläche; bei der Anordnung der Haltungseinrichtungen in Form mehrerer Ebenen – erlaubt sind bis zu vier übereinander angeordnete Ebenen, die aus Sitzstangen und höher gelegenen Laufflächen bestehen – maximal 18 Hennen pro m² Stallgrundfläche.

Insgesamt dürfen nicht mehr als 6.000 Legehennen in einer Gruppe gehalten werden. Die Hennen können zur Eiablage Nester aufsuchen und Sitzstangen für Ruhephasen nutzen. Ein eingestreuter Bereich im Stall oder an der Stalllängsseite (Kaltscharrraum) steht den Legehennen mindestens 2/3 des Tages zur Verfügung. 2/3 der nutzbaren Fläche ist mit Gitterrosten aus Kunststoff ausgelegt, durch die der Tierkot auf Entsorgungsbänder oder in Kotgruben fällt, so dass die Hennen weitgehend von ihren Ausscheidungen getrennt werden.

Die Bildung einer festen Rangordnung ist den Hennen aufgrund der Gruppengröße nicht möglich, so dass es häufig zu Rangordnungskämpfen kommt, die zu Verletzungen der Legehennen führen. Um für ein gutes Stallklima, gute Hygienebedingungen, gesunde Tiere und optimale Produktqualität zu sorgen, ist bei der Bodenhaltung ein erhöhter Betreuungsaufwand unverzichtbar.